frei.klang – Teilnahmeregeln für Bands

Die bisherigen frei.klang-Veranstaltungen haben gezeigt, dass ein geordneter Ablauf der
Veranstaltung auch ohne schriftlich fixierte Teilnahmebedingungen gewährleistet werden
kann. Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen, wurden dennoch einige Regeln
aufgestellt. Jeder Teilnehmerin stimmt diesen Teilnahmebedingungen freiwillig und
vollinhaltlich zu. Die Möglichkeit zur Vereinbarung von Sonderregelungen ist nicht
vorgesehen.

frei.klang – Die Idee

  • frei.klang ist eine Plattform für Amateurmusiker.
  • Das Vortragen von Playback-Darbietungen ist nicht gestattet.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die aktive Teilnahme an einer frei.klang-Veranstaltung. Über
  • die Teilnahme entscheidet der Vorstand.
  • Mindestens ein Bandmitglied muss Mitglied des Vereinsfrei.klang sein.

frei.klang – Vor der Veranstaltung

  • Jede Band muss rechtzeitig vor der Veranstaltung eine Liste der Musikerinnen sowie der verwendeten Instrumente inkl. deren Anschlussspezifikationen einreichen.
  • Die Reihenfolge der Auftritte wird vom Veranstalter festgelegt und kann nicht angefochten werden.
  • Die Auftrittsdauer wird vom Veranstalter (frei.klang-Vorstand) festgelegt und ist unbedingt einzuhalten.

frei.klang – Während der Veranstaltung

  • Es gibt keine Zugaben (strikter Zeitplan).
  • Es wird empfohlen, nach Möglichkeit Equipment von mehreren Bands zu verwenden, um eine Überfülle an Equipment auf der Bühne zu vermeiden und die Umbauzeiten kurz zu halten. Dies betrifft insbesondere das Schlagzeug und den Verstärker.
  • frei.klang übernimmt keinerlei Haftung für Musikerinnen-Equipment.
  • Es ist nicht vorgesehen, dass die Bands ihre eigenen Tontechnikerinnen mitbringen.

frei.klang – Nach der Veranstaltung

  • Persönliches Equipment (Instrumente, Mikrofone, Verstärker etc.) ist unmittelbar nach dem Auftritt von der Bühne zu entfernen.
  • Alle Teilnehmerinnen stimmen mit ihrer Teilnahme zu, dass Bild- und Tonmaterial der
  • Veranstaltung auf der Website www.freiklang.at veröffentlicht werden darf.

frei.klang – Finanzielles

  • Die aktive Teilnahme an frei.klang erfolgt auf eigene Kosten (Anreise, Aufenthalt etc.).
  • Die Einnahmen jeder frei.klang-Veranstaltung fließen 1:1 in die Vereinskasse. Aktive
  • Teilnehmer*innen haben keinen Rechtsanspruch auf Einnahmen der Veranstaltung (Spenden, Eintrittsgelder etc.).
  • Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme an den frei.klang-Veranstaltungen keine Gagen oder sonstige finanzielle Aufwandsentschädigungen vorgesehen sind.

Sollten irgendwelche Sonderregelungen gewünscht oder notwendig sein, müssen diese unbedingt im Vorfeld mit dem Vorstand abgestimmt werden!