frei.klang – Teilnahmeregeln für Bands/Musiker:innen

Die bisherigen frei.klang-Veranstaltungen haben gezeigt, dass ein geordneter Ablauf der Veranstaltung auch ohne schriftlich fixierte Teilnahmebedingungen gewährleistet werden kann. Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen, wurden dennoch einige Regeln aufgestellt. Jede:r Teilnehmer:in stimmt diesen Teilnahmebedingungen freiwillig und vollinhaltlich zu. Die Möglichkeit zur Vereinbarung von Sonderregelungen ist nicht vorgesehen.

frei.klang – Die Idee

  • frei.klang ist eine Plattform für Amateurmusiker:innen.
  • Das Vortragen von Playback-Darbietungen ist nicht gestattet.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die aktive Teilnahme an einer frei.klang-Veranstaltung. Über die Teilnahme entscheidet der Vorstand.
  • Mindestens ein Bandmitglied muss Mitglied des Vereins frei.klang sein.

frei.klang – Vor der Veranstaltung

  • Jede Band/jede:r Musiker:in muss rechtzeitig vor der Veranstaltung eine Liste der Musiker:innen sowie der verwendeten Instrumente inkl. deren Anschlussspezifikationen einreichen.
  • Die Reihenfolge der Auftritte wird vom frei.klang-Vorstand festgelegt und kann nicht angefochten werden.
  • Die Auftrittsdauer wird vom frei.klang-Vorstand festgelegt und ist unbedingt einzuhalten.

frei.klang – Während der Veranstaltung

  • Es gibt keine Zugaben (strikter Zeitplan).
  • Es wird empfohlen, nach Möglichkeit Equipment von mehreren Bands zu verwenden, um eine Überfülle an Equipment auf der Bühne zu vermeiden und die Umbauzeiten kurz zu halten. Dies betrifft insbesondere das Schlagzeug und den Verstärker.
  • frei.klang übernimmt keinerlei Haftung für Musiker:innen-Equipment.
  • Es ist nicht vorgesehen, dass die Bands ihre eigenen Tontechniker:innen mitbringen.

frei.klang – Nach der Veranstaltung

  • Persönliches Equipment (Instrumente, Mikrofone, Verstärker etc.) ist unmittelbar nach dem Auftritt von der Bühne zu entfernen.
  • Alle Teilnehmer:innen stimmen mit ihrer Teilnahme zu, dass Bild- und Tonmaterial der Veranstaltung auf der Website www.freiklang.at veröffentlicht werden darf.

frei.klang – Finanzielles

  • Die aktive Teilnahme an frei.klang erfolgt auf eigene Kosten (Anreise, Aufenthalt etc.).
  • Die Einnahmen jeder frei.klang-Veranstaltung fließen 1:1 in die Vereinskasse.
  • Aktive Teilnehmer:innen haben keinen Rechtsanspruch auf Einnahmen der Veranstaltung (Spenden, Eintrittsgelder etc.).
  • Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme an den frei.klang-Veranstaltungen keine Gagen oder sonstige finanzielle Aufwandsentschädigungen vorgesehen sind.

Sollten irgendwelche Sonderregelungen gewünscht oder notwendig sein, müssen diese unbedingt im Vorfeld mit dem Vorstand abgestimmt werden!